Ab dem 08.03.2022 geht es weiter!
Keine Maskenpflicht bei den Chorproben:
Herr Schüle vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst Baden-Württemberg schreibt am 23.02.2022:
im Zuge der ab heute geltenden neuen Corona-Verordnung wurde auch Einigkeit darüber erzielt, dass die bisherige Maskenpflicht beim Singen in der jetzigen Warnstufe nicht mehr gilt. Eine ausdrückliche Ausnahme von der Maskenpflicht besteht vielmehr ab heute während des Singens (zum Beispiel in Chören) und beim Sprechvortrag in der Amateurmusik und im Amateurtheater sowie im Rahmen der Berufsausübung bei allen musikalischen und schauspielerischen Darbietungen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schüle
Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst Baden-Württemberg
Leiter des Referats 55 “Kulturbauten, Breitenkultur, Literatur, Archive und Landesbibliotheken”
Königstr. 46